Das Finanzamtes Sankt Augustin hat laut Feststellungsbescheid nach § 60 a Abs 1 Abgabenordnung (AO) vom 11.11.2024 dem Verein Dialog-Gesundheit-Klima e.V. aufgrund seiner Satzung in der Fassung vom 30.10.2024 die Einhaltung der Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 der AO und damit die Gemeinnützigkeit bestätigt. Ein Freistellungsbescheid wird durch das Finanzamt erst nach der Überprüfung der tatsächlichen Geschäftsführung rückwirkend ausgestellt.
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