
Der Umweltausschuss hat am 19.02.26 unseren Bürgerantrag für die Erstellung eines Hitzeaktionsplanes mit den Stimmen der CDU, SPD, FDP und UWG abgelehnt. Unsere Presse-Mitteilung gibt dazu umfassende Informationen. Stattdessen wurde die Vorlage der Verwaltung beschlossen (Vergleich in der Abbildung).

Laut Bundesministerium für Gesundheit ist “ein kommunaler Hitzeaktionsplan ist ein Dokument, das Maßnahmen zusammenfasst, um auf hitzebedingte Gesundheitsrisiken zu reagieren und diese zu verringern. Der Prozess zur Erstellung eines Hitzeaktionsplans bringt dabei ein breites Spektrum kommunaler Akteure aus den verschiedensten Institutionen, Sektoren und der Zivilgesellschaft zusammen, um die Koordination und Zusammenarbeit vor, während und nach einer Hitzewelle zu verbessern. Den Kern eines Hitzeaktionsplans bildet ein Maßnahmenkatalog mit kurz-, mittel- und langfristigen Hitzeschutzmaßnahmen, in dem die Zuständigkeiten, Aufgaben und Kommunikation … festgelegt werden.” Die Gesundheitsministerkonferenz hatte bereits 2020 für alle Gemeinden einen Hitzeaktionsplan bis 2025 gefordert.
Hitze ist das größte durch den Klimawandel bedingte Gesundheitsrisiko in Deutschland und das Risiko wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Hitze kann für alle gefährlich werden, nicht nur für ältere und chronisch kranke Menschen, sondern auch in hohem Maße für Schwangere, Säuglinge und Kinder. Diese Risiken werden von den Betroffenen ebenso wie von der allgemeinen Öffentlichkeit und – wie im Umwelt-Ausschuss erlebt – von der Alfterer Kommunalpolitik deutlich unterschätzt. Hitze erhöht die Sterblichkeit der betroffenen Bevölkerungsgruppen deutlich, in den Jahren 2023 und 2024 wurden insgesamt 6.000 zusätzliche Sterbefälle registriert. Auch eine Analyse der Hitzewellen im Juni 2025 zeigte eine deutliche, auf die Klimakrise zurückzuführende Erhöhung der Sterblichkeit. Die Hitzebelastung führt zu vermehrten Krankenhausaufnahmen, insbesondere durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfälle, Nierenversagen, Früh- und Fehlgeburten und psychische Belastungen. Vulnerable Gruppen sind besonders gefährdet: ältere Menschen und chronisch Kranke, Säuglinge und Kinder, Schwangere und obdachlose Menschen. Weiterhin sind Personen gefährdet, die im Freien arbeiten oder Sport treiben.
Überlastung der Verwaltung wurde als wesentlicher Grund für die Ablehnung angeben Zweifelsohne ist die Verwaltung im Bereich Klimaschutz und -anpassung personell nicht ausreichend ausgestattet. Daher haben wir versucht, der Verwaltung so weit wie möglich entgegenzukommen und einen stark reduzierten Plan der notwendigsten Maßnahmen, die zudem kurzfristig umgesetzt werden könnten, als Ergänzung eingereicht. Darin haben wir außerdem umfassende finanzielle und personelle Eigenleistungen angeboten. Für den eigentlichen Hitzeaktionsplan bliebe der Verwaltung dann wesentlich mehr Zeit, denn es wurde im Antrag kein Fertigstellungsdatum festgelegt.
Wenn jedes Verwaltungshandeln als Bürokratie aufgefasst wird, so wird natürlich auch der Hitzeschutz darunterfallen. Wer unseren Antrag einschließlich der Ergänzung jedoch liest, kann erkennen, dass (1) Hitzeaktionspläne ein weitverbreitetes und für alle Gemeinden gefordertes Instrument des Gesundheitsschutzes sind und dass (2) wir umfassende Eigenleistungen angeboten haben. In diesem Zusammenhang von einer „Bürokratie des Wahnsinns“ (CDU) zu sprechen, missachtet den Gesundheitsschutz der betroffenen Bevölkerungsgruppen eklatant und missbilligt zudem unser zivilgesellschaftliches Engagement.
Von mehreren Ausschuss-Mitgliedern (insbesondere der FDP) wurde eine Priorisierung des Starkregen- und Hochwasserschutzes vor dem Hitzeschutz gefordert, der allein der Eigenverantwortung zu übertragen sein. Klar ist: Starkregen und Hochwasser sind auch in Alfter Folgen der Klimakrise. Die Umsetzung des Schutzes vor Starkregen muss selbstverständlich mit hoher Priorität und zügig umgesetzt werden, diese Maßnahmen sind umfänglich und sehr kostenintensiv. Das heißt aber nicht, dass man deswegen die von uns beantragten Sofortmaßnahmen zum Hitzeschutz auf die lange Bank schieben muss. Schließlich dienen sie dem Gesundheitsschutz. Die beantragten Sofortmaßnahmen dienen der Information und geben notwendige Handlungsvorschläge. Sie sind mit geringen Kosten umsetzbar und es gäbe bei der Realisierung Hilfe durch unseren Verein.
Natürlich kann Hitzeschutz nur funktionieren, wenn die Betroffenen Eigeninitiative entfalten. Unsere Informationskampagne zum Hitzeaktionstag des letzten Jahres war vor allem darauf ausgerichtet. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die betroffene Bevölkerung oft nicht ausreichend über ihr Risiko und die notwendigen Verhaltensweisen informiert ist. Wissen über die Notwendigkeit von Schutz vor Hitze sowie Informationen über entsprechende Angebote in der Gemeinde sind jedoch notwendige Voraussetzungen für den Eigenschutz. Genau diese Voraussetzungen sind jetzt nicht oder nur lückenhaft erfüllt. Darüber hinaus fehlen vielen Menschen die Ressourcen, um sich wirksam zu schützen (z.B. eine kühle Wohnung) und daher ist z.B. ist die Bereitstellung von gekühlten Räumen für diese Menschen sehr wichtig. Aus Berichten betroffener Bürgerinnen auf unserer öffentlichen Veranstaltung im Juni letzten Jahres wissen wir, dass auch in Schulen und Kindergärten unzureichender Schutz besteht. Für die Gemeinde stellt sich die Frage der Haftung für hitzebedingte Gesundheitsschäden bei Verletzung von Schutzpflichten. Auch das Klimaanpassungsgesetz NRW betont die Pflicht der Gemeinden zum Schutz der Bevölkerung vor Klimafolgen.
Natürlich kann Hitzeschutz nur funktionieren, wenn die Betroffenen Eigeninitiative entfalten. Unsere Informationskampagne zum Hitzeaktionstag des letzten Jahres war vor allem darauf ausgerichtet. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die betroffenen Menschen oft nicht ausreichend über ihr Risiko und die notwendigen Verhaltensweisen informiert ist. Wissen über die Notwendigkeit von Schutz vor Hitze sowie Informationen über entsprechende Angebote in der Gemeinde sind jedoch notwendige Voraussetzungen für den Eigenschutz. Genau diese Voraussetzungen sind jetzt nicht oder nur lückenhaft erfüllt. Darüber hinaus fehlen vielen Menschen die Ressourcen, um sich wirksam zu schützen (z.B. eine kühle Wohnung) und daher ist z.B. ist die Bereitstellung von gekühlten Räumen für diese Menschen sehr wichtig. Aus Berichten betroffener Bürgerinnen auf unserer öffentlichen Veranstaltung im Juni letzten Jahres wissen wir, dass auch in Schulen und Kindergärten unzureichender Schutz besteht. Für die Gemeinde stellt sich die Frage der Haftung für hitzebedingte Gesundheitsschäden bei Verletzung von Schutzpflichten. Auch das Klimaanpassungsgesetz (KlimAnpG) in NRW betont die Pflicht zum Schutz der Bevölkerung.
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